Gründercoaching 
100% förderfähig durch den AVGS-Gutschein

Gründercoaching

auch online möglich

Alles auf einem Blick

Mein Gründungscoaching ist für dich, wenn du deine Idee der Selbstständigkeit endlich in die Tat umsetzen willst! Wenn du loslegen willst, es für dich an der Zeit ist, deinen Weg zu gehen und ins Handeln zu kommen. 

  • Dauer: 6-8 Wochen
  • zu 100% gefördert durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenkasse
  • Gemeinsam erstellen wir deinen Businessplan und deinen ganz konkreten Umsetzungsplan

Du beziehst aktuell Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld? Du willst dich nun selbstständig machen? Dann kann dich deine Agentur mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dabei unterstützen, indem die Kosten für mein Gründungscoaching zu 100% übernommen werden. Wie geht das Ganze?

  1. Lass uns ein kostenfreies Erstgespräch führen, in welchem wir dein Vorhaben durchsprechen können
  2. Wir stellen gemeinsam einen Antrag auf die Vergabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins bei deiner zuständigen Agentur
  3. Wir bekommen die Freigabe und legen los
  4. Du hältst deinen eigenen Businessplan in den Händen und kannst loslegen!

Als akkreditierter Bildungsträger bin ich berechtigt, meine Coachingleistungen mit dir gegenüber der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und auch der Rentenkasse abzurechnen. Deshalb müssen für diese Förderung folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Du beziehst Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld,
  • Du willst dich in Vollzeit selbständig machen,
  • Du willst deine Unternehmung in Deutschland starten,
  • Du hast keine Sperrzeit durch Eigenkündigung
  • Du hast noch kein Vollzeitgewerbe angemeldet

Wenn wir gemeinsam deinen Businessplan entwickelt haben, steht für dich der Schritt in die Selbständigkeit an! Du kannst loslegen.

Mit deinem Businessplan können wir bei der IHK, der Handwerkskammer, bei einer Steuerkanzlei oder bei einem Unternehmensberater eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen. Damit beantragen wir für dich deinen Gründerzuschuss oder dein Einstiegsgeld, je nachdem ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für dich zuständig ist. 

Damit hast du deine privaten Kosten für mindestens die nächsten 6 Monate abgesichert und kannst dich voll auf deinen Geschäftsaufbau konzentrieren. 

Wachse und verwirkliche dich! 

Wo Glück und Erfolg sich vereinen – Die begeisterte Erfahrung von Catharina!

Erfahre, wie Catharina ihren Traum von der Selbständigkeit durch ihren Concept Store “Stilbude” erfüllen konnte!

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Starte jetzt durch - Dein Erfolg ist nur einen Klick entfernt!

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Gründercoaching - Inhalte und Ziele

Wenn du den Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld des Jobcenters beantragen möchtest, um aus der Arbeitslosigkeit heraus dein eigenes Unternehmen aufzubauen, biete ich dir ein vollständig kostenfreies Gründercoaching an. Darin bearbeiten wir für dich unter anderem folgende Themen, um deinen Start so erfolgreich wie möglich gestalten zu können und deinen ganz individuellen Businessplan zu erstellen:

  • Analyse deines Geschäftsmodells,
  • Ausarbeitung deines Produktportfolios,
  • Analyse des Marktes und deiner Wettbewerber,
  • Aufstellen einer gezielten Vertriebs- und Vermarktungsstrategie,
  • Aufstellen einer realistischen Investitions-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
  • Ausarbeitung eines konkreten Meilensteinplans

Nach Abschluss des Coachings kannst du mit deinem Businessplan deinen Gründungszuschuss oder dein Einstiegsgeld beantragen und bist fit für Banken- und Investorengespräche! 

Sichere Dir jetzt ein staatlich gefördertes Gründercoaching!

Um für dich 100% kostenfrei an deinem Geschäftsvorhaben arbeiten zu können, benötigst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz: AVGS.

Diesen bekommst du von deiner Sachbearbeitung der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenkasse. Selbst wenn du dich bereits im Nebenerwerb testest, kannst du diesen AVGS beantragen.

Selbstverständlich unterstütze ich dich dabei, deinen Gutschein zu beantragen – sprich mich einfach darauf an und nutze die Vorteile meines Angebots:

  • Individuelle Betreuung ohne Massenabfertigung
  • Erfahrener Berater mit Gründungsexpertise
  • Online-Coaching und flexible Zeiteinteilung
  • Professioneller Businessplan am Ende des Coachings
  • Staatlich geförderte Beratung auch nach dem Coaching
  • Zugang zu Fördermitteln und Investoren
  • Ein umfangreiches Netzwerk aus Steuerberatern, Banken, Rechtsanwälten und Beratern mit Gründungsschwerpunkt

Lass dich von mir professionell auf deinem Weg in die Selbstständigkeit begleiten und starte mit meinem maßgeschneiderten Angebot für Unternehmensgründer durch!

Mein Ziel ist es, Menschen, die derzeit arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, dabei zu unterstützen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und erfolgreich in die Zukunft zu starten.

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Kundenzufriedenheit und positive Rückmeldungen.
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Ein engagierter Berater, der sich persönlich Zeit für dich nimmt

Ich biete Online-Beratung, bundesweit und da ich nach der AZAV akkreditiert bin, wird meine Beratung für dich zu 100% durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenkasse, gefördert.

Mein Beratungsansatz basiert auf drei Säulen:

  • Seriosität: Mit meinem Master of Science in Wirtschaftspsychologie, mit dem Schwerpunkt auf Personal- und Unternehmensentwicklung, kann ich dich fundiert begleiten
  • Persönlichkeit: Jede Idee und jedes Projekt ist einzigartig! Das macht es für mich immer wieder spannend und ich bin jedes Mal mit Leidenschaft dabei!
  • Kompetenz und Erfahrung: Ich habe bereits zahlreiche Projekte erfolgreich begleitet und kenne viele Fallstricke und Hürden

Vertraue auf meine Expertise und lass mich dir auf deinem Weg in die Selbstständigkeit helfen. Ich freue mich auf unseren Kontakt!

Was meine Kunden über mich sagen

Häufig gestellte Fragen

Das kostenlose Coaching ist für alle geeignet, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen und dementsprechend einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) beantragen können. Wichtig hierbei ist, dass kein Anspruch auf einen AVGS besteht, sondern dieser nach Ermessenslage des Sachbearbeiters ausgehändigt wird! Gern helfe ich dir in einem kostenfreien Erstgespräch dabei, ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter vorzubereiten, um deine Chancen zu erhöhen, die Zusage zu einem AVGS zu bekommen.

Mein Gründercoaching bereitet dich in 8 Wochen optimal auf den Schritt in die Selbstständigkeit vor. Unsere Kernaufgabe liegt darin, einen umfassenden Businessplan zu erarbeiten, der dein Vorhaben genau abbildet. Dein Mehrwert ist also der, dass du nach Beendigung unserer gemeinsamen Zeit einen konkreten Umsetzungsplan in der Hand hältst, du genau weißt, was die nächsten Schritte sind und durch eine gezielte Investitions-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung siehst, wie sich dein Vorhaben finanziell entwickelt.

Weitere Bestandteile meines Gründungscoachings sind beispielsweise: 

– die konkrete Definition deiner Kundengruppe,

– eine umfassende Markt- und Wettbewerbsanalyse,

– die Erstellung einer zielgerichteten Vertriebsstrategie,

– die Aufklärung zu den verschiedensten Steuer- und Rechtsformen

– das Ausarbeiten deiner unternehmerischen Entwicklungsrichtung

Nach Abschluss unseres Coachings hast du zudem die Möglichkeit, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld des Jobcenters zu beantragen. Je nachdem, wo du gemeldet bist. Diese Unterstützung hilft dir dabei, deine privaten Kosten in den ersten Gründungsmonaten zu tragen. Diese monatlichen Zahlungen sind ausdrücklich NICHT dafür da, deine Unternehmung zu finanzieren!

Nimm gern jederzeit unverbindlich Kontakt mit mir auf. Nach unserem Kennenlerngespräch beginnen wir umgehend damit, Kontakt mit deinem Sozialträger, also der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenkasse, aufzunehmen und für dich ein kostenfreies Coaching auf die Beine zu stellen. 

Wenn deine Absicht befürwortet und unterstützt wird und du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgehändigt bekommst, können wir diesen gemeinsam ausfüllen und bei deiner Sachbearbeitung einreichen. Wenn dieser dann bewilligt wird, legt deine Sachbearbeitung den Coachingzeitraum fest, meist 6 oder 8 Wochen und wir können starten. 

Wenn dann das Coaching abgeschlossen ist, wird von mir ein Abschlussbericht erstellt, welchen ich an deine Sachbearbeitung sende. Damit ist die Maßnahme dann beendet. Und du bekommst natürlich noch ein schicke Teilnahmebescheinigung! 🙂

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Rentenkasse, um ihre Kunden dabei zu unterstützen, entweder erfolgreich zurück in die Anstellung zu gelangen oder den Weg in die Selbstständigkeit langfristig erfolgreich einzuschlagen, denn der Auftrag der Agenturen ist die Stabilisierung der Wirtschaft. 

Im Paragraphen 45 “Maßnahmen zur Aktivierung und Beruflichen Eingliederung”, des Sozialgesetzbuches 3 sind die möglichen Einsatz- und Fördergebiete der Agenturen definiert. Der korrekte Paragraph, auf welchen ich mich in dieser Maßnahme beziehe ist der §45, Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 “Heranführung an eine selbständige Tätigkeit”.

Allgemein ist der Gründungszuschuss eine staatliche Transferleistung zur Förderung deiner Existenzgründung, die nach den §§ 93 f. Drittes Buch Sozialgesetzbuch von der deutschen Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden.

Für die Beantragung dieses Gründungszuschusses ist es notwendig, einen Businessplan zu erstellen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine dritte, externe Stelle, wie beispielsweise der IHK, der HWK, einen Steuerberater oder auch einen anderen Unternehmensberater, ausgestellt zu bekommen. Die Erstellung deines Businessplans ist die Kernaufgabe unseres Coachings.

Die Dauer der Förderung durch den Gründungszuschuss beträgt maximal 15 Monate, wobei die Förderung zwei Phasen umfasst. 

In der ersten Phase, die 6 Monate dauert, erhältst du zur Sicherung deines Lebensunterhaltes einen Zuschuss in der Höhe deines zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird ein Betrag in Höhe von monatlich 300 € für deine soziale Absicherung ausgezahlt. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Du kannst dich auch weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichern. 

In der zweiten Phase, die 9 Monate dauert, wird nur noch der monatliche Betrag in Höhe von 300 € für deine soziale Absicherung gezahlt. Diese Weiterförderung liegt jedoch im Ermessen deiner Sachbearbeitung. Allein aus dem Umstand, dass deine Existenzgründung für die ersten 6 Monate gefördert wurde, hast du keinen automatischen Rechtsanspruch auf die Weiterförderung. Existenzgründungen werden nur weiter gefördert, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorliegen und du das auch belegen kannst. Wichtig ist außerdem, ob sich deine finanzielle Situation, die wir im Businessplan für deine ersten 6 Monate kalkuliert haben, grob bestätigt, sich dein Konzept als tragfähig erweist, du jedoch weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist. 

Das Einstiegsgeld (ESG) ist eine Sozialleistung zur Förderung deiner Existenzgründung, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, wenn du aus dem Bürgergeld heraus gründest. Aus wirtschaftspolitischer Sicht handelt es sich um eine Subvention. 

Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung gewährt. Das bedeutet, dass du keinen Rechtsanspruch darauf hast, sondern es eine Ermessensleistung deiner Sachbearbeitung ist. Es wird zusätzlich zu deinem Bürgergeld ausgezahlt. Die genaue Höhe deiner Zahlung bemisst sich auf unterschiedliche Weise und ist individuell von verschiedensten Parametern abhängig. Von daher lässt sich pauschal nicht genau sagen, wie hoch dein Einstiegsgeld ausfallen wird. Hier ist ein Gespräch mit deiner Sachbearbeitung anzuraten.

Die Bewilligungsdauer beträgt maximal 24 Monate, also zwei Jahre, wobei die Bewilligung üblicher Weise in 6 Monats-Etappen passiert. Das bedeutet, dass du immer für 6 Monate dein Einstiegsgeld ausgezahlt bekommst und dann geprüft wird, ob du es für weitere 6 Monate brauchst. Diese Weiterförderung liegt jedoch im Ermessen deiner Sachbearbeitung. Allein aus dem Umstand, dass deine Existenzgründung für die ersten 6 Monate gefördert wurde, hast du keinen automatischen Rechtsanspruch auf die Weiterförderung. Existenzgründungen werden nur weiter gefördert, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorliegen und du das auch belegen kannst. Wichtig ist außerdem, ob sich deine finanzielle Situation, die wir im Businessplan für deine ersten 6 Monate kalkuliert haben, grob bestätigt, sich dein Konzept als tragfähig erweist, du jedoch weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist. 

Neben Einstiegsgeld können Bezieher von Bürgergeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung nach § 16c SGB II erhalten. Diese Eingliederungsleistung ist keine monatliche Zahlung, sondern eine Einmalzahlung als Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 EUR. Du musst diese Einmalzahlung also NICHT zurückzahlen. 

Die Beantragung gestaltet sich jedoch etwas herausfordernd, da es sich um Steuergelder handelt, die zusätzlich zum gewährten Gründungsgutschein und zum gewährten Einstiegsgeld, gezahlt werden. Und da der Gutschein und das Einstiegsgeld schon viel Geld ist, das dir zugespielt wird, prüft hier nun dein Jobcenter ganz genau, ob diese maximal 5.000 EUR wirklich notwendig sind, bzw. ob du das Geld auch als Darlehen von einer Bank bekommen würdest. 

Wenn du Startkapital für Investitionen brauchst, dir jedoch keine Bank Geld geben will und das Jobcenter dir keine Einstiegshilfe gewährt, hast du auch noch die Möglichkeit, direkt von deinem Jobcenter ein zinsfreies Darlehen zu bekommen. 

Die Höhe kann über die Zuschussgrenze von 5.000 EUR hinausgehen. Hier gilt auch wieder, dass es im Ermessen deiner Sachbearbeitung liegt. 

Die anfallenden Kosten werden vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter getragen.

Natürlich! Ich habe mein Gründungscoaching auch als Online-Maßnahme zugelassen. Wir können also auch zu 100% online arbeiten. 

Das ist vor allem vorteilhaft, wenn du in einem anderen Bundesland als das Land Brandenburg wohnst oder auch, um dir die Fahrtzeit zu ersparen, wenn du zeitlich stark eingebunden bist. Beispielsweise durch dein Kind / deine Kinder oder durch Angehörige, welche deine Unterstützung brauchen.

Wenn sich, als welchen Gründen auch immer, deine Gründung innerhalb der ersten 6 Monate nicht als tragfähig erweist, hast du selbstverständlich die Möglichkeit, dich wieder in ein Anstellungsverhältnis zu begeben. 

Wenn dir für deine Existenzgründung ein Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld bewilligt wurde, so musst du das NICHT zurückzahlen!

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