Unternehmensgründung

Existenzgründung

Eine der spannendsten Tätigkeiten als Berater ist die Begleitung einer Existenzgründung. Oft besitzen die Existenzgründer bereits eine ungefähre Vorstellung über ihr Vorhaben, benötigen jedoch Unterstützung bei der Strukturierung ihrer Ideen und der zusammenfassenden Darstellung in einem Businessplan. Die Existenzgründungsberatung ist für uns eine Herausforderung und stellt im günstigsten Fall eine Kombination aus dem Elan der Gründer und der Erfahrung des Beraters dar. In der vertrauensvollen und selbstkritischen Auseinandersetzung beider Seiten lernen wir voneinander und der Gründer spart in der Regel viel Zeit durch die Nutzung der Beratungsleistung.

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Der Businessplan – von der Idee zur Umsetzung

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Der Businessplan ist das geeignete Instrument, um eine vollständige Zusammenfassung des Gründungsvorhabens zu entwickeln. Wesentliche Punkte, wie die Idee an sich, die persönlichen Voraussetzungen des Existenzgründers, die Wahl der Rechtsform, die Einschätzungen von Markt und Wettbewerb usw. finden sich in diesem Dokument wieder. Wesentliche Unterlagen stellen in diesem Zusammenhang auch die Liquiditätsplanung und die Erarbeitung einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau dar. Natürlich dient der Businessplan auch der strukturierten Vorbereitung auf Gespräche mit den Fremdkapitalgebern. Diese müssen von der Gründungsidee überzeugt werden und öffnen dann in der Regel auch den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln und Programmen (Investitionsbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) u.a.) zur speziellen Unterstützung von Existenzgründern.

Existenzgründung – Finanzierung nötig

Nicht unerheblich bei der Gründungsberatung ist die Fragestellung nach der möglichen Besicherung gegenüber Banken und anderen Finanzierern. Auch hier können öffentliche Fördermöglichkeiten für Existenzgründer (wie z.B. Bürgschaften und/oder Haftungsfreistellungen) herangezogen und beantragt werden. Eine wesentliche Voraussetzung in der Beratung von Existenzgründungen stellt die Einsicht bei den Gründern dar, dass zur Verwirklichung der Gründungsidee neben öffentlichen Fördermitteln (ILB, KfW), Bankenfinanzierungen etc. eine angemessene Eigenkapitalausstattung (in der Regel ca. 10 % des Gesamtinvestitionsvolumens) unbedingt eingeplant werden muss.

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Existenzgründung – Kostenübernahme durch AVGS

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Grundsätzlich kann bei jeder Gründungsberatung ein Antrag auf Kostenübernahme der Beratungsleistungen gestellt werden, wenn die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus geschieht. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und auch die Rentenversicherung kann einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) ausstellen. Wird dieser bewilligt, werden 100% der Beratungskosten übernommen.

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